Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb

-gemäß Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO vom 12. Januar 2022)

  1. Grundsätzliches:
    Das hier vorliegende Konzept gilt für den Trainings- und Spielbetrieb des Roter Stern Kickers 05 e.V. und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – verpflichtend.
    Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. Im Einzelfall obliegt es den Vereinsmitgliedern strengere Regelungen für den Trainingsbetrieb zu vereinbaren.
  2. Allgemeine Hygieneregeln:
    • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
    • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen.
    • Die Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) wird eingehalten.
    • Regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren wird empfohlen.
  3. Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19
    • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt.
    • Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause bzw. kontaktiert eine:n Ärzt:in: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, Geschmacks- und/oder Riechstörungen, Halsschmerzen, Schnupfen, Durchfall, Glieder- u. Kopfschmerzen und sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen und nach Kontakt zu Covid-19-positiven Fällen und/oder Verdachtsfällen.
    • Im Verdachtsfall auf eine Covid-19-Erkrankung meldet sich der:die Betroffene unmittelbar bei einem:r offiziellen Vertreter:in des Vereins und der Trainingsbetrieb wird für das Team des:der Betroffenen umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht – sofern diese:r in den vorherigen fünf Tagen am Trainings- oder Spielbetrieb teilgenommen hat.
    • Bei Bestätigung der Infektion gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
  4. Organisatorisches
    • Alle Trainer:innen und Spieler:innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen. Eine Einweisung erfolgt im Rahmen des Spielbetriebs auch für das gegnerische Team, Schiedsrichter:innen und Zuschauer:innen.
    • Die Trainer:innen führen eine Liste über den Impfstatus ihrer Spieler:innen.
    • Spieler:innen sind dazu aufgefordert ihre eigenen Getränke mitzubringen.
    • Der RSK stellt seinen Mitgliedern Schnelltests zur Eigenanwendung zur Verfügung. Diese können von geimpften Vereinsmitgliedern genutzt werden, sofern diese nicht die Möglichkeit haben anderweitige Testmöglichkeiten an Spiel- oder Trainingstagen in Anspruch zu nehmen.
  5. Regelungen Kabinen/Duschen
    • Insgesamt verfügt der Stormarnplatz über 2 Kabinen mit jeweils 4 Duschen, sowie über Damen- und Herrentoiletten im Außenbereich.
    • Alle Beteiligten kommen idealerweise bereits umgezogen zum Training.
    • Der Aufenthalt in den Kabinen bzw. Duschen, wird auf das Nötigste beschränkt. Besprechungen finden im Freien statt.
    • Im Kabinentrakt ist das Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske verpflichtend. Diese darf ausschließlich fürs Duschen abgelegt werden.
    • Der Zutritt zu den Kabinen ist nur für Personen zulässig, die vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind bzw. für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (geboostert).
    • Vereinsintern ist das Betreten der Kabinen nur mit tagesaktuell negativem Coronatest (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) erlaubt. Dies gilt auch für geboosterte Personen.
    • Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt und gelüftet. Oberflächen, die häufig von Personen berührt werden (z.B. Türklinken, Wasserhähne etc.), werden regelmäßig gereinigt.
    • Insbesondere in den Toiletten stehen ausreichend Seife und Desinfektionsmittel bei Bedarf zur Verfügung.
    • Die Toiletten im Innenbereich der Kabinen sind für Zuschauer:innen gesperrt.
  6. Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb)
    • Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist – unabhängig vom Impfstatus (vollständig oder geboostert) – nur mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis möglich. Zugelassen sind sowohl Selbsttests als auch Fremdtests (Antigen und PCR).
    • Besprechungen finden nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands statt.
    • Leibchen werden nach jeder Einheit gewaschen.
    • Eltern als Begleitung ihrer Kinder können unter Einhaltung des Mindestabstandes dem Training bewohnen.
  7. Regelungen für den Spielbetrieb
    • Wir informieren das gegnerische Team und den:die Schiedsrichter:in bereits im Vorfeld über unser Hygienekonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
    • Es wird empfohlen vor Anreise einen Schnelltest zu machen.
    • Die Kabinennutzung ist nur unter 2G-Regelung (geimpft und getestet, bzw. geboostert ohne Test) möglich. Zur Kontrolle der Nachweise wird an Spieltagen eine Person beauftragt, der die Nachweise vor Betreten der Räume vorzulegen sind.
    • Auf ein gemeinsames Einlaufen/Handshake wird verzichtet.
    • Die Eintragung des Spielberichts im DFBnet erfolgt mit eigenen, mobilen Medien.
    • Die Dokumentation aller am Spiel Beteiligten wird über das DFBnet sichergestellt.
    • Ansprachen vor dem Spiel/in der Halbzeit finden nach Möglichkeit nur draußen statt. Drinnen werden die Ansprachen auf das nötige Minimum reduziert.
    • Leibchen und sonstige Materialien werden nach dem Spiel gereinigt.
  8. Regelungen für Zuschauer:innen
    • Gemäß aktueller Verordnungslage ist die Zuschauer:innenzahl bei Spielen auf max. 100 Personen begrenzt.
    • Eine Testpflicht besteht nicht. Den Zuschauer:innen wird jedoch empfohlen vorher einen Schnelltest zu machen.
    • Die unter Punkt 3. genannten Bedingungen (Gesundheitszustand) gelten auch für alle Zuschauer:innen.
    • Um den Aufenthalt der Zuschauer:innen auf der Sportanlage zu reduzieren, wird der Eintritt erst ab 30 Minuten vor dem Spiel gestattet und im Vorfeld kommuniziert.
    • Bei Unterschreitung des Mindestabstands wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
  9. Regelungen für den Verkauf von Speisen & Getränken
    • Der Verkauf findet ausschließlich im Freien statt.
    • Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten und durch sichtbare Markierungen unterstützt.
    • Die Verkaufshütte und deren Kontaktflächen werden nach der Nutzung gereinigt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
info@rotersternkickers.net
0160 5733208
Ahrensburg, 26.01.2022

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